Telefon +49 (0)7577 - 93130  |  Email info@mountek.de
  • stickmaschine leasing finanzierung
Kontakt per E-Mail
Kontakt per Telefon

Leasing & Finanzierung


Gerne unterstützten wir Sie bei der Finanzierung oder beim Leasing Ihrer Stickmaschine und Sticksoftware durch unsere externen Kooperationspartner.

Es gibt folgende Finanzierungmöglichkeiten:

Leasing

Der Begriff „Leasing“ stammt vom englischen „to lease“ – mieten. Ähnlich wie bei der Miete handelt es sich beim Leasing um eine zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Das Eigentum am Leasinggut bleibt während der gesamten Vertragsdauer beim Leasinggeber und kann nach Ende der Leasinglaufzeit zum Restwert übernommen werden.

Mietkauf: Mischung aus Miet- und Kaufvertrag

Der Mietkauf ist eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag und lässt sich am ehesten mit einem Ratenkauf vergleichen. Für das Finanzamt ist der Mietkäufer von Anfang an – also schon vor dem juristischen Eigentumsübergang – wirtschaftlicher Eigentümer des Mietkaufgegenstands. Das heißt, der Mietkäufer muss das Objekt ab Vertragsbeginn in seiner Bilanz aktivieren. Die monatlichen Mietzahlungen gelten als Ratenzahlungen und sind in einen Zins- und einen Tilgungsanteil zu unterteilen.

Entscheidende steuerliche Unterschiede

Beim Leasing liegt der Fall anders – zumindest wenn es sich um ein Finanzierungsleasing handelt. Beträgt die Grundmietzeit mehr als 40 und weniger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wird der Leasingnehmer aus Sicht des Finanzamts nicht zum Eigentümer des Leasingguts. Dieses erscheint daher nicht in seiner Bilanz und die Eigenkapitalquote bleibt unverändert. Anders als der Mietkauf hat das Leasing deshalb kaum Auswirkungen auf das Kreditrating bei der Hausbank. Die monatlichen Leasingraten lassen sich zudem vollständig als Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Einen Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf gibt es auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer. Beim Leasing fällt die Mehrwertsteuer auf allen Monatsraten und Sonderzahlungen an. Im Gegensatz dazu wird beim Mietkauf die auf dem gesamten Mietbetrag anfallende Mehrwertsteuer bereits zu Vertragsbeginn verrechnet. Folglich hat der Mietkäufer mit der ersten Rate einen erheblichen Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen. Dafür sind die weiteren Monatsraten reine Nettoraten. Aus diesem Grund eignet sich der Mietkauf vor allem für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die für die im Voraus bezahlte Mehrwertsteuer einen entsprechenden Vorsteuerabzug geltend machen können.

Bei Fragen oder dem konkreten Wunsch einer Finanzierungsmöglichkeit unterstützen wir sie gerne.

Kontakt:
finanzierung@mountek.de
0 75 77 / 9313 23

MOUNTEK-Newsletter

News, Tipps und aktuelle Termine

Jetzt anmelden